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Jugendordnung

ZWECK und ZIELE

Interessierte Kinder und Jugendliche haben beim Musikverein Graben e.V. (MV) die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen, das im Blasorchester benötigt wird bzw. gespielt werden kann. Voraussetzung ist die aktive Mitgliedschaft im Verein.
Ziel der Ausbildung ist die Mitwirkung im Hauptorchester.

Die Jugendarbeit wird nach folgenden Zielsetzungen ausgerichtet:

1 Nachwuchssicherung für das Blasorchester
2 Musikalische Ausbildung der Jugend
3 Heranführen von Kindern und Jugendlichen an die Blasmusik
4 Integration in Verein und Vereinsarbeit
5 Förderung der sozialen Entwicklung durch Stärkung des Gemeinschaftssinns

DER INSTRUMENTALUNTERRICHT

Die Ausbildung erfolgt in Einzel- oder Gruppenunterricht durch qualifizierte Ausbilder.

Sobald es der Leistungsstand ermöglicht, findet die Übernahme in das Jugendorchester statt. Nach der Erlangung der notwendigen Fertigkeiten auf dem Instrument entscheidet der Dirigent über die Aufnahme in das Hauptorchester.

Einmal pro Jahr soll der Ausbildungsstand durch ein Vorspiel festgestellt werden.

FINANZIERUNG und AUSBILDUNG

Die Kosten für den Unterricht werden von den Eltern getragen und vom Musikverein monatlich mittels Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Musikverein Graben fördert den Instrumentalunterricht nach folgendem Zuschussmodell:

1. Jahr kein Vereinszuschuss
2. Jahr 25% Vereinszuschuss
3. Jahr 50% Vereinszuschuss

Sind mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in der Instrumentalausbildung beim MV Graben, so gibt es ab dem 3. Kind eine Befreiung von den Unterrichtsgebühren.

Der Musikverein Graben behält sich vor, die Zuschüsse zu kürzen oder zu streichen, wenn ein Kind trotz der entsprechenden Qualifikation weder zu den Proben der Jugendkapelle noch zu denen des Hauptorchesters kommt.

Die Kosten für die Erlangung eines Jugendleistungsabzeichens (JLAZ) werden vom Verein übernommen.

INSTRUMENTE

Der Musikverein stellt, falls vorhanden die Instrumente für die Ausbildung, sofern vorhanden, zur Verfügung. Es wird für die Dauer der Ausbildung, bzw. bis zum Eintritt in das Hauptorchester eine Instrumentenmiete von 5.- € pro Monat erhoben.

PATRONAT

Die Bläserjugend steht unter dem Patronat des MV. Das Patronat besteht in der ideellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung der Bläserjugend bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Organe des Musikvereines.

MITGLIEDSCHAFT

Der Bläserjugend gehören Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr an, die ein Instrument spielen oder ein solches erlernen wollen.

KASSENWESEN

Die Haushaltsführung unterliegt der Kontrolle der Vorstandschaft des MV.

ORGANE der JUGENDABTEILUNG

Die Organe der Jugendabteilung sind die Jugendversammlung und der (die) Jugendleiter (in). In der Jugendversammlung werden der (die) Jugendleiter(in) und sein(e) Stellvertreter(in) gewählt. Der (die) Jugendleiter(in) vertritt die Jugendabteilung in der Verwaltung des Musikvereins.

ÄNDERUNG der JUGENDORDNUNG

Es ist der Vorstandschaft des Musikvereines vorbehalten, die Jugendordnung jederzeit zu überarbeiten bzw. zu ändern. Die Änderung ist durch die Mitgliederversammlung zu genehmigen.

INKRAFTTRETEN

Diese Jugendordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Musikvereins Graben 1908 e.V. am 21.03.2013 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

Graben-Neudorf, den 21.03.2013

DIE VORSTANDSCHAFT

Erste Vorsitzende
gez. Gabriele Erdel

Zweite Vorsitzende
gez. Karin Fischer

Schriftführerin
gez. Lea Amberger

Kassier
gez. Petra Ludin